Zeltvermietung
Zeltvermietung für das Rhein-Main-Gebiet
Bei uns können Sie Zelt für Ihr Event mieten. Egal ob Privatveranstaltung, Wochenmarkt, Straßen-Fest, Nachbarschaftsfeier oder Firmenevent.Mit unseren Mietzelten haben Sie einen sicheren Schutz vor Wind und Wetter.
Unsere Mietzelte erhalten Sie in den Größen:
- 3 x 3 Meter
- 3 x 4,5 Meter
- 3 x 6 Meter
Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden. Nach oben sind keine Grenzen gesetzt.
Wenn Sie direkt für ein ganzes Wochenende oder für ein Woche eines oder mehrere Zelte mieten, wird es auf den Tag gerechnet deutlich günstiger.
Unser Service-Angebot für Sie
Im Rahmen unseres Zeltverleihs bieten wir Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket. Hierzu gehören- Kostenlose Beratung
- Bring- und Abholservice
- Aufbau- und Abbauservice
- Lieferung von Partyzubehör, wie Möbel, Deko, Geschirr und Besteck
- Organisation von Technik, wie Sound und Licht
Stellen Sie uns direkt eine Anfrage. Wir freuen uns darauf Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten.
Für welche Veranstaltungen sind die Zelte geeignet?
Unsere Festzelte sind perfekt für jegliche Veranstaltungen, wie zum Beispiel:- Familienfeste, wie Taufe, Hochzeit oder Geburtstage
- Straßenfeste oder Wochenmärke
- Unternehmens-Events oder kleine Gartenparty
Auch können wir Ihnen Bühnenaufbauten, inkl. Technik liefern. Bei uns bekommen Sie einfach alles aus einer Hand, damit Ihr Event ein voller Erfolg wir.
Informationen zu den Mietbedingungen
Bitte beachten Sie in jedem Fall unsere Mietbedingungen für den Zeltverleih!Zusätzlich zu den Mietbedingungen gilt:
- Für Kunden im Raum Neu-Isenburg, Dreieich, Langen in Hessen und Egelsbach sowie teilweise Frankfurt am Main, bieten wir eine kostenlose Anlieferung von bis zu 3 Zelten an.
- Ab einer Entfernung von 10 km (ab Dreieich in Hessen) wird bei Buchung vom Anlieferservice sowie Abholservice eine Anfahrtspauschale von 60 € berechnet.
- Für den Auf- und Abbau der Zelte berechnen wir pro Mitarbeiter 35 € je angefangener Stunde.
Die Details der Zeltausstattung entnehmen Sie bitte weiter oben im Text. Die Vermietung des Zeltverleihs ist unkompliziert und an jedem Tag im Jahr auch an Feiertagen und Wochenenden möglich.
Wir bieten Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Mietservice an. Sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Realisierung Ihres Vorhabens.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich für alle Vermietleistungen der Firma Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich.
1.2. Die Vermietung von Zelten findet nur in einem Umkreis von 100 KM um den Sitz der Firma Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich, statt.
1.3. Andere Dienstleistungen, wie Aufbau, Abbau, Transport, etc. werden separat geregelt.
2. Angebot/Vertragsschluss
2.1. Die Mietangebote für Zelte, Gewichte und etwaiges weiteres Zubehör sind freibleibend. Weitere Vertragsbestandteile sind nur dann gültig, wenn Sie in der Auftragsbestätigung erfasst sind.
3. Preis/Zahlung
3.1. Die genannten Preise gelten zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich sonstiger Kosten, insbesondere Verpackungs- und Transport- und Montagekosten, falls nicht vertraglich abweichend geregelt.
3.2. Falls vertraglich nicht anders geregelt, erfolgt die Zahlung bei Summen bis 400 Euro am Übergabetag, spätestens jedoch bei der Übergabe der Mietgegenstände.
3.3. Falls vertraglich nicht anders geregelt, erfolgt die Zahlung bei Summen über 400 Euro mit 50 % Vorkasse und 50% bei der Übergabe der Mietgegenstände.
3.4. Der Mieter kann vom Vertrag grundsätzlich nicht zurücktreten, ohne ersatzpflichtig zu werden. Bis 14 Werktage vor Mietbeginn werden 40% des vereinbarten Mietzinses berechnet. Bei Rücktritt bis 4 Werktage vor Mietbeginn werden 65% und bei einem späterem Rücktritt 85% des vereinbarten Mietzinses berechnet.
3.5. Für Mietverträge ab 15 Zelten ist eine kostenlose Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn möglich. Ab 3 Wochen vor Mietbeginn werden 40 %, ab 2 Wochen vor Mietbeginn 50 % und ab 1 Woche vor Mitbeginn 100 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.
3.6. Im Falle einer unberechtigten Weigerung des Mieters, die in der Auftragsbestätigung genannten Mietgegenstände zu übernehmen, behält es sich die Firma Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich vor, einen höheren als den tatsächlichen Schaden in Höhe von 30% der Auftragssumme als Entschädigung ohne Nachweis in Rechnung zu stellen. Erfolgt der Rücktritt vom Mietgeschäft durch den Mieter nicht mindestens 1 Woche vor dem Termin, so hat der Mieter 30% der vereinbarten Miete zu ersetzen, soweit er nicht einen geringeren Schaden nachweist.
3.7. Bei Zahlungsverzug können - unbeschadet weiterer Möglichkeiten - Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangt werden.
4. Vermieterhaftung
4.1. Auf Blitzschlag beruhende Feuerschäden sowie Sturmschäden an der Mietsache trägt der Vermieter.
4.2. Alle Schäden bei Anfahrt und Aufbau durch den Vermieter trägt der Vermieter.
5. Mieterhaftung
5.1. Der Mieter ist verpflichtet sich vor der Übernahme der Mietgegenstände von der Vollständigkeit und Unversehrtheit der Mietgegenstände zu überzeugen. Nachträgliche Reklamationen haben keine Gültigkeit.
5.2. Der Mieter haftet für alle Veränderungen an den Mietgegenständen, die ohne die Zustimmung der Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich, durchgeführt wurden. Dazu gehören Beschädigungen und/oder Zerstörungen der Mietgegenstände, es sei denn, dass diese auf gewöhnliche Abnutzung oder höherer Gewalt beruhen.
5.3. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung der Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich, Änderungen an den Mietgegenständen vorzunehmen.
5.4. Der Mieter haftet für Schäden, die auf Grund Veränderungen seitens des Mieters, sei es mit oder ohne die Zustimmung der Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich erfolgten, sowie für Beschädigungen und/oder Zerstörung der Mietgegenstände, es sei denn, dass diese auf gewöhnliche Abnutzung oder höhere Gewalt beruhen.
5.5. Der Mieter haftet für Sach- und Personenschäden während des Auf- und Abbaus und der Benutzung des Mietgegenstandes sowie Beschädigungen, Zerstörungen oder Diebstähle, die durch außenstehende Dritte erfolgen, wie bei eigenem Verschulden.
5.6. Für den Diebstahl, die Beschädigungen und Zerstörungen der Mietgegenstände ist Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu leisten.
5.7. Entsprechend haftet der Mieter für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter oder Beauftragten oder sonstiger Personen, die mit dem Mietgegenstände im Rahmen dessen Nutzung in Berührung kommen.
5.8. Für alle Schäden, außer die in 4.1. genannten, haftet der Mieter. Der Vermieter kommt nicht für eventuelle Wasserschäden bzw. bei Feuer und Sturm für das Inventar des Mieters bzw. Dritter auf.
5.9. Einen Schaden oder eine Unvollständigkeit der Mietsache bei Übergabe muss der Mieter sofort reklamieren; nach Übernahme festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, er kann nachweisen, dass dieser Schaden schon vor der Übernahme vorhanden war.
5.10. Bei auch teilweisem Verlust der Mietgegenstände vor dem Ende der Mietzeit ist der Mieter zur Minderung des Mietpreises nicht berechtigt. Haftpflichtansprüche von Dritten aus Benutzung der Mietgegenstände gehen zu Lasten des Mieters.
6. Vermieterpflichten
6.1. Der Vermieter händigt dem Mieter die Mietgegenstände soweit wie möglich pünktlich und in einwandfreiem betriebsbereiten Zustand aus. Abweichungen von vereinbarten Terminen, aus welchen Gründen auch immer, berechtigen den Mieter nicht zu Stornierungen oder sonstigen Haftungs- oder Schadenersatzansprüchen.
7. Besondere Mieterpflichten
7.1. Unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hat der Mieter insbesondere:
für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen,
auch in sonstigen Fällen höherer Gewalt alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen,
unverzüglich die Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich, zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht,
von Aufbaubeginn bis Abbauende für eine ausreichende Sicherung/Bewachung der Mietgegenstände zu sorgen,
es zu unterlassen, die Mietsache zu bemalen oder zu bekleben oder bemalen oder bekleben zu lassen,
es zu unterlassen, Veränderungen jeglicher Art am Mietobjekt, wie beispielsweise das Einschlagen von Nägeln, das Anbringen von Beleuchtungskörpern vorzunehmen, es sei denn, die Firma Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich, hat einer solchen Maßnahme ausdrücklich zugestimmt,
das Mietobjekt in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollten Reinigungsmaßnahmen erforderlich sein, kann der Vermieter gesonderte Reinigungskosten in Rechnung stellen. Hierdurch entstehende Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Mieters.
für den Auf- und Abbau auf Anforderung auf seine Kosten Personal zur Verfügung zu stellen, es sei denn Auf- und Abbau wurde bei Vertragsabschluss von der Firma Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich, als Leistung des Vermieters schriftlich vereinbart.
8. Untervermietung
8.1. Jede Untervermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte ist untersagt.
8.2. Für den Fall unberechtigter Nutzungsüberlassung tritt der Mieter sämtliche Ansprüche, die ihm aus dem Überlassungsverhältnis gegen den Nutzer zustehen, an die Firma Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich ab; Der Mieter bleibt in jedem Falle neben dem Nutzer gegenüber dem Auftragnehmer aus allen rechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet.
9. Mietzeit
9.1. Die reine Mietzeit beginnt mit der Übernahme oder Anlieferung der Mietgegenstände
9.2. Die reine Mietzeit endet mit Rückgabe oder des Abbaus durch den Vermieter, sollte dies Bestandteil des Auftrages sein.
10. Sonstiges
10.1. Salvatoresche Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist ungeachtet sonstiger Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen Langenfeld (Rheinland).
10.3. Gerichtsstand ist Langenfeld (Rheinland). Die Firma Abdeckplane Gartenmöbel, Dreieich behält es sich vor, eine Klage auch am Hauptsitz des Mieters einzureichen. Bei Mietverträgen mit Nichtkaufleuten bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
10.4. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
10.5. Es gilt ausnahmslos deutsches Recht.
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